Diagnostik
• Labor einschließlich Schnelltests
• Elektrokardiogramm (EKG)
• Blutdruckmessung
• Ultraschall Bauchorgane und Schilddrüse
• Lungenfunktionsuntersuchung
• Psychosomatische Grundversorgung
Vorsorge
Gesundheitscheck ab 18 Jahren
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten im Alter von 18 und 34 Jahren einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung (sog. Gesundheitscheck) an. Dieser ermöglicht die frühzeitige Erfassung auch solcher Krankheiten, die am Anfang noch keine Symptome auslösen.
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen sind altersabhängig. Sie sind sehr wirksame Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf geimpfte Personen selbst, sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern.
Verabreichung intramuskulärer und subkutaner Injektionen sowie Infusionen
Hautkrebsvorsorge
Die meisten Krankenkassen bieten ab dem 18. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge entweder bei einem Hausarzt/ einer Hausärztin oder bei einem Hautarzt/ einer Hautärztin an. Dabei geht es um die frühzeitige Erkennung suspekter Muttermale bzw. Hautflecken.
Krebsvorsorge für Männer ab 45
Ab dem 45. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer jährlichen Früherkennungsuntersuchung im männlichen Genitalbereich (z. B. wegen Prostatkrebs). Ergänzend empfehlen wir die Laborbestimmung des Prostatatumormarkers (PSA), der aber noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen als Kassenleistung übernommen wird.
Darmkrebsvorsorge
Ab 50 Jahren für Männer und Frauen mit einem jährlichen Stuhltest (auf okkultes Blut) bis 54 Jahren.
Ab 55 Jahren kann ein Stuhltest alle zwei Jahre durchgeführt werden, sofern zwischenzeitlich keine Koloskopie bei einem Spezialisten erfolgt ist.
Jugendschutzuntersuchung
Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin aufnehmen, schreibt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend zuvor eine ärztliche Untersuchung vor, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Ihr Zweck besteht darin, eine Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.
Serviceleistungen
• Verkehrstauglichkeits -Untersuchung
Fahrer von LKWs ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Dazu ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt / von der Hausärztin und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt / von der Augenärztin erforderlich.
• Reisemedizinische Beratung
Gesundheitliche Risiken im Ausland werden häufig unterschätzt, da in vielen Regionen Infektionskrankheiten auftreten können. Wir empfehlen eine gute und rechtzeitige Vorbereitung vor Reiseantritt, da viele Impfungen mehreren Wochen Zeit benötigen, bis sie wirksam werden. Neben einem ausreichenden Impfschutz sind auch Schutzmaßnahmen wie konsequenter Mückenschutz oder Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene zu beachten.
• Gesundheitszeugnis
In vielen Arbeitsbereichen ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis notwendig. Es umfasst die Erhebung der Krankengeschichte und eine körperliche Untersuchung.
• Durchführung von Hausbesuchen
Im Falle einer krankheitsbedingten Einschränkung der Mobilität sind auch Hausbesuche auf Anfrage möglich.